Preissensitive ("ad hoc") Mitteilungen
Partners Group gibt die Resultate der Generalversammlung bekannt
Baar-Zug, Schweiz, 25. Mai 2022 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement (KR)
An der heutigen Generalversammlung von Partners Group Holding AG in Baar-Zug, Schweiz, genehmigten die Aktionärinnen und Aktionäre ("Aktionäre") sämtliche Anträge des Verwaltungsrats.
- Genehmigung des Geschäftsberichts 2021 mit der konsolidierten Jahresrechnung und dem Einzelabschluss sowie Kenntnisnahme des Prüfungsberichts
Die Aktionäre genehmigten den Geschäftsbericht 2021 mit der konsolidierten Jahresrechnung und dem Einzelabschluss und nahmen den Prüfungsbericht zur Kenntnis.
- Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns
Die Aktionäre genehmigten eine Dividendenausschüttung von CHF 33.00 pro Aktie. Die Auszahlung der Dividende ist für den 1. Juni 2022 geplant. Ab dem 30. Mai 2022 handeln die Aktien ex-Dividende. Der Dividendenstichtag ist der 31. Mai 2022.
- Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Die Aktionäre erteilten den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Entlastung für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2021.
- Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2021
Die Aktionäre genehmigten den Vergütungsbericht 2021 in einer Konsultativabstimmung.
- Genehmigung der Vergütung
5.1. Genehmigung des Budgets für die kurzfristige Vergütung des Verwaltungsrats für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen GV 2023
Die Aktionäre genehmigten die kurzfristige Vergütung des Verwaltungsrats für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023.
5.2. Genehmigung der langfristigen Vergütung des Verwaltungsrats für die vorangegangene Amtsdauer
Die Aktionäre genehmigten die langfristige Vergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2021 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2022.
5.3. Genehmigung des technischen nicht-finanziellen Einkommens des Verwaltungsrats für die vorangegangene Amtsdauer
Die Aktionäre genehmigten das technische nicht-finanzielle Einkommen des Verwaltungsrats für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2021 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2022.
5.4. Genehmigung des Budgets für die kurzfristige Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023
Die Aktionäre genehmigten das Budget für die kurzfristige Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023.
5.5. Genehmigung der langfristigen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021
Die Aktionäre genehmigten die langfristige Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021.
5.6. Genehmigung des technischen nicht-finanziellen Einkommens der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021
Die Aktionäre genehmigten das technische nicht-finanziellen Einkommen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021.
5.7. Genehmigung der erfolgsabhängigen Anwartschaften für ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021
Die Aktionäre genehmigten die erfolgsabhängigen langfristigen Anwartschaften für ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021.
- Wahlen
Die Aktionäre wählten Steffen Meister als Präsidenten des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Die Aktionäre wählten ausserdem Dr. Marcel Erni, Alfred Gantner, Joseph P. Landy, Anne Lester, Dr. Martin Strobel, Urs Wietlisbach und Flora Zhao als Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Darüber hinaus wählten die Aktionäre Flora Zhao als Vorsitzende, sowie Anne Lester und Dr. Martin Strobel als Mitglieder des Nomination & Compensation Committee (Nominierungs- und Vergütungsausschuss) für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Zusätzlich wählten die Aktionäre Hotz & Goldmann in Baar, Schweiz, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung und wählten KPMG AG, Zürich, Schweiz, als Revisionsstelle für eine weitere Amtszeit von einem Jahr.