Partners Group (EU) GmbH – SFDR unternehmensbezogene Offenlegungspflichten
Partners Group (EU) GmbH berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten Nachhaltigkeitsauswirkungen bezieht Partners Group (EU) GmbH insbesondere die Berichterstattung anderer Partners Group Gruppenunternehmen zu nichtfinanziellen Risiken der Finanzprodukte in seine Prozesse ein.
Soweit die Partners Group (EU) GmbH Ihren Kunden gegenüber eine Anlageberatung erbringt, berät sie ihre Kunden in der Regel zu AIFs der Partners Group Luxembourg S.A. Für diese Produkte finden sich die maßgeblichen Informationen in den vorvertraglichen Vertragsdokumenten.
Partners Group (EU) GmbH berücksichtigt diese Informationen in ihrem Product Governance Prozess. Außerdem sind die Anlageberater angehalten, diese Informationen sorgfältig zu lesen, sie zu verinnerlichen und sie entsprechend im Rahmen einer etwaigen Anlageberatung zu berücksichtigen.
Finanzprodukte werden nicht auf der Grundlage der in Anhang I Tabelle I der Verordnung (EU) 2022/1288 genannten Indikatoren eingestuft oder ausgewählt. Bei der Auswahl und Beratung zu Finanzprodukten werden keine Kriterien oder Schwellenwerte auf der Grundlage der in Anhang I Tabelle 1 der Verordnung (EU) 2022/1288 aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen verwendet.
Partners Group (EU) GmbH's Vergütungspolitik steht im Einklang mit dieser Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.