Corporate Governance
Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Kommitees und Kriterien der Unabhängigkeit
Der Verwaltungsrat der Partners Group Holding ist verantwortlich, die Strategie und Ausrichtung der Unternehmung zu bestimmen und die Geschäftsleitung zu beaufsichtigen.
Zusammensetzung der Verwaltungsrats
Für die Dauer von der Generalversammlung 2023 bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung in 2024 setzt sich der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern zusammen, wie unten aufgelistet.
Name | Mitglied seit | Mitglied bis | Staatsangehörigkeit | Jahrgang | Committee Mitgliedschaft | Funktion |
---|---|---|---|---|---|---|
Steffen Meister | 2013 | 2024 | Schweiz | 1970 | IOC, COC | Exekutiver Verwaltungsratspräsident und Vorsitzender des Investment Oversight Committee |
Dr. Martin Strobel | 2019 | 2024 | Deutschland & Schweiz | 1966 | RAC, NCC | Vizepräsident Lead Independent Director des Verwaltungsrats und Vorsitzender des Risk & Audit Committee |
Dr. Marcel Erni | 1997 | 2024 | Schweiz | 1965 | IOC | Mitgründer und exekutives Mitglied des Verwaltungsrats |
Alfred Gantner | 1997 | 2024 | Schweiz | 1968 | IOC | Mitgründer, exekutives Mitglied des Verwaltungsrats |
Anne Lester | 2022 | 2024 | USA | 1964 | COC, RAC, NCC | Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats |
Gaëlle Olivier | 2022 | 2024 | Frankreich | 1971 | RAC | Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats |
Urs Wietlisbach | 1997 | 2024 | Schweiz | 1961 | COC | Mitgründer, exekutives Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzender des Client Oversight Committee |
Flora Zhao | 2022 | 2024 | Singapur | 1965 | NCC, IOC | Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Nomination & Compensation Committee |
COC: Client Oversight Committee NCC: Nomination & Compensation Committee RAC: Risk & Audit Committee IOC: Investment Oversight Committee
Risk & Audit Committee
Das Risk & Audit Committee (RAC) gewährleistet die sorgfältige Durchführung der internen und externen Revision und Finanzkontrolle und ist ausserdem für weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement verantwortlich. Das RAC (i) genehmigt die Organisation und Aufgaben der internen Revision, (ii) beantragt spezifische Revisionen, (iii) beaufsichtigt die interne Revision, (iv) stellt die Durchführung der externen Revision sicher, (v) überwacht die Finanzprüfverfahren und (vi) gewährleistet die Überprüfung des Managements und der internen Kontrollprozesse. Zudem überwacht es die Strategie des Unternehmens zur Informationssicherheit. Mindestens einmal jährlich wird das RAC vom Senior Management über Informations- und Cybersicherheit innerhalb und ausserhalb des Unternehmens informiert. Die Funktion des RAC ist in erster Linie eine beaufsichtigende und seine Entscheidungskompetenz ist auf diejenigen Bereiche beschränkt, die seiner Aufsicht unterliegen.
Nomination & Compensation Committee
Das Nomination & Compensation Committee (NCC) berät und unterstützt den Verwaltungsrat insbesondere bezüglich der Festlegung der Vergütungsgrundsätze und des Vergütungssystems sowie bezüglich der Nominierung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Beförderung von Geschäftsleitungsmitgliedern des Unternehmens oder der von ihm kontrollierten Gruppengesellschaften. Das NCC beurteilt die Vergütungsvorschläge für die Mitarbeitenden des Unternehmens oder der von ihm kontrollierten Gruppengesellschaften hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Richtlinien und bereitet den Vergütungsbericht sowie die Anträge zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vor, die bei der Generalversammlung vorgelegt werden. Der Verwaltungsrat kann dem NCC weitere Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in Vergütungs- und Nominierungsfragen übertragen.
Client Oversight Committee
Das Client Oversight Committee (COC) koordiniert globale Marketing- und Kundenaktivitäten, treibt strategische Initiativen zur Kapitalbeschaffung voran und identifiziert neue Kernthemen zu Produkten und zur Kapitalbeschaffung. Zudem beaufsichtigt es die Gewinnung von Schlüsselkunden, das globale Beraternetzwerk und die globale PR-Strategie des Unternehmens.
Investment Oversight Committee
Das Investment Oversight Committee (IOC) berät und unterstützt den Verwaltungsrat, das Management und die Investment Committees bezüglich der Beurteilung der Qualität und Konsistenz der Entscheidungsprozesse, der erreichten Anlageperformance, der Realisierung der prognostizierten Wertsteigerung bei einzelnen Investitionen sowie des eingegangenen Anlagerisikos. Es legt Qualitätsstandards und Messmethoden fest und empfiehlt allfällig erforderliche Massnahmen.
Unabhängigkeitskriterien für Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Anwendung von Best Practices in der Unternehmensführung bedingt die Unabhängigkeit von gewählten Verwaltungsratsmitgliedern als zentrales Element der Qualität und Integrität des Verwaltungsrats. Jedoch orientieren sich Best-Practice-Kodizes, Aufsichtsbehörden und Stimmrechtsberater häufig an unterschiedlichen Kriterien und es wurde bisher kein weltweit anerkannter Standard festgelegt.
Partners Group hat die Kriterien für die Unabhängigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern, die von verschiedenen Akteuren (darunter Finanzmarktaufsichtsbehörden, andere Börsen, Best-Practice-Kodizes sowie Stiftungen und unabhängige Vermögensverwalter mit einem Schwerpunkt auf nachhaltiger Unternehmensentwicklung) verwendet werden, sorgfältig geprüft und ist sich der jeweiligen Unterschiede bewusst.
Partners Group folgt dem „Comply or explain“-Prinzip und wendet dementsprechend die folgenden Kriterien zur Bewertung der Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder an.
Das Unternehmen achtet bei der Suche nach externen, unabhängigen Verwaltungsratsmitgliedern in erster Linie darauf, dass es sich um versierte und kompetente Personen mit einer überzeugenden Erfolgsbilanz handelt. Ausserdem wird bei der Auswahl der Mitglieder berücksichtigt, ob diese relevante Fachkenntnisse in den Verwaltungsrat einbringen, wesentliche Kompetenzen beisteuern und die Diversität des Verwaltungsrats in Bezug auf ihren Hintergrund und ihre unvoreingenommenen Perspektiven ergänzen. Unseres Erachtens repräsentieren diese Auswahlkriterien den Kern wahrer Unabhängigkeit.
Zusätzlich wendet Partners Group verschiedene formale Kriterien für die Unabhängigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern an.
Unabhängige Verwaltungsratsmitglieder dürfen nicht:
- Linienmanagementfunktionen (d.h. Positionen mit wesentlichen Entscheidungskompetenzen) bei Partners Group oder einem mit Partners Group verbundenen Unternehmen ausüben, wobei sich dieses Kriterium auf die aktuelle Situation sowie die letzten drei Jahre vor der Ernennung bezieht
- bei unseren gesetzlichen Rechnungsprüfern angestellt oder in einer anderen Weise mit ihnen verbunden sein, wobei sich dieses Kriterium auf die aktuelle Situation sowie die letzten drei Jahre vor der Ernennung bezieht
- eine Amtszeit von insgesamt zehn Jahren überschreiten
Partners Group wendet ausserdem die folgenden zusätzlichen Kriterien auf unabhängige Verwaltungsratsmitglieder an, wobei die Wichtigkeit dieser Kriterien von Fall zu Fall evaluiert wird:
- begrenzte finanzielle Abhängigkeit von Partners Group bezüglich der Anstellung, des Einkommens und des Aktienbesitzes in Relation zur individuellen Gesamtsituation; und
- keine wesentlichen direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen mit Partners Group oder einem mit Partners Group verbundenen Unternehmen (ausser als Anlegerin oder Anleger in Partners Group-Produkte).
Basierend auf diesem Evaluationsprozess (welcher jährlich geprüft wird) betrachten wir folgende gegenwärtige Verwaltungsratsmitglieder als unabhängig: Martin Strobel (Lead Independent Director), Joseph P. Landy und Grace del Rosario-Castaño.