Corporate Governance
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Richtlinien und Grundsätze
Compliance und Geschäftsethik
Bei Partners Group sind wir uns bewusst, dass in unserer Branche Ruf und Vertrauen von grosser Wichtigkeit sind. Seit der Gründung verfolgen wir eine Unternehmenskultur, welche ethisch und unter Einhaltung lokaler und internationaler Rechtsprechungen und Regulationen operiert und so sicherstellt, dass das Interesse unserer Kundschaft stets an erster Stelle steht.
Unser Compliance-Management-Programm besteht aus verschiedenen Massnahmen, durch welche rechtliche und regulatorische Risiken angegangen und unsere Compliance-Ziele in den verschiedenen Rechtsprechungen erreicht werden. Dies beinhaltet das Überwachen von regulatorischen Entwicklungen in den relevanten Rechtsprechungen, das Erfüllen unserer aktuellen regulatorischen Verpflichtungen und Verfahren sowie die Verbreitung der Anweisungen und Richtlinien unseres Unternehmens.
Unser Code of Conduct fasst die wichtigsten Anweisungen, Richtlinien, Praktiken und Werte zusammen, welche es uns ermöglichen, die hohen Standards unseres geschäftlichen Handelns, welche stets der Kern unseres Erfolgs waren, aufrecht zu erhalten. Wir überprüfen und aktualisieren (wo nötig) unsere Anweisungen und Richtlinien mindestens einmal jährlich, um regulatorische Entwicklungen und relevante betriebliche Veränderungen zu berücksichtigen. Unsere globalen Anweisungen werden durch lokale ergänzt, sofern das lokale Gesetz es verlangt. Die Richtlinien und Anweisungen werden nach den höchsten globalen Standards verfasst, um alle Mitarbeitende über ihre regulatorischen Verpflichtungen und die erwarteten Standards zu informieren.
Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitende den Inhalt der Richtlinien und Anweisungen kennen, werden zugeschnittene Trainings- und Unterrichtseinheiten durchgeführt, welche von unserem Compliance Team koordiniert werden. Folgende Compliance Trainings werden unter anderem durchgeführt:
- Einführungseinheiten für Neuangestellte, in welchen diese mit den wichtigsten Richtlinien und Anweisungen vertraut gemacht werden. Alle neuen Mitarbeitenden müssen innerhalb der ersten zehn Tagen ihrer Anstellung den Lehrplan für Neuangestellte durcharbeiten und eingebaute Wissenstests bestehen. Ausserdem nehmen sie an Einführungstagen teil, an welchen verschiedene Teams Präsentationen halten oder aufgenommene Präsentationen über unser Intranet konsultiert werden. Die Abteilung für Compliance ist ein Teil dieser Einführungstage und informiert die Neuangestellten über die Abteilung, das Compliance Programm inklusive der wichtigsten Anweisungen und Richtlinien und die Verpflichtungen der Mitarbeitenden.
- Alle Mitarbeitende, inklusive der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats, müssen jährlich ein online Compliance Training durchlaufen und einen Test dazu bestehen, wobei sie Fragen zum Inhalt verschiedener Compliance Richtlinien und Anweisungen beantworten sowie fachbezogenere Ad-hoc-Trainings durchlaufen müssen, welche mit spezifischen Personengruppen bei der Partners Group durchgeführt werden, wie beispielsweise ein Internationales Marketing Training für Client Solutions Teams oder AML/KYC Trainings für alle Mitarbeitenden, welche an der Einführung neuer Kundschaft beteiligt sind.
- Das Unternehmen führt ausserdem eine Corporate Deliverables Policy, welche die Verantwortung der Mitarbeitenden, sich an interne und externe unternehmensbezogene Verpflichtungen zu halten, hervorhebt, um so das persönliche Verantwortungsbewusstsein der Partners Group Mitarbeitenden zu stärken. Der Verstoss gegen Partners Groups Compliance Instruktionen oder das Nichterfüllen von Trainings wird entsprechend der Richtlinien sanktioniert. Diese Sanktionen beinhalten Geldstrafen, welche vom Lohn der entsprechenden Person abgezogen wird.
Whistleblowing
Partners Group erwartet von seinen Mitarbeitenden, dass sie melden, wenn sie wissen oder vermuten, dass ein Fehlverhalten vorliegt, wie beispielsweise Verhalten oder Ereignisse, welche gegen das Gesetz, die Regulierungen, interne Anweisungen, Gruppenprozesse oder die Partners Group Charta verstossen. Im Folgenden sind – wenn auch nicht ausschliesslich - mögliche Fehlverhalten aufgeführt:
- Betrug, Bestechung und Korruption, Diebstahl und andere Verbrechen
- Finanzielle Unregelmässigkeiten
- Regulatorische Verstösse
- Insiderhandel
- Verstösse gegen Partners Group Instruktionen oder die Partners Group Charta
- Sexuelle Belästigung und Diskriminierung, Nötigung sowie Mobbing
- Verstösse gegen Gesundheits- und Sicherheitsregulierungen
- Fälschung von Geschäfts- und/oder Finanzunterlagen
- Betrug bei der Rückerstattung von Ausgaben
- Falschverkauf oder Nichteinhaltung von Marketingregeln
- Zurückhaltung oder Zerstörung von Dokumenten
- Nichtoffenlegung von bestehenden oder potenziellen Interessenskonflikten
- Nichtoffenlegung von Angeboten oder Anreizen, welche Partners Group Mitarbeitende erhalten haben, um als Gegenleistung Dritten Geschäfte mit Partners Group anzubieten oder eine Investition oder Dienstleistungen von Dritten zu erhalten (z.B. Bestechungsgeld / "Hinterhandsysteme" / Geschenke und Einladungen)
- Nichtoffenlegung von zentralen Informationen, welche für einen sachkundigen Investitionsentscheid erforderlich sind
- Missbrauch einer verantwortungsvollen Stellung (z.B. Veruntreuung)
Die Partners Group Mitarbeitenden sind dazu angehalten, ihre Bedenken zu möglichem Fehlverhalten mit einer Person zu teilen, welcher sie vertrauen und welche die Angelegenheit angemessen angehen kann. Diese Person ist normalerweise die oder der Vorgesetzte, erfahrene Fachpersonen in Compliance, der Personalabteilung oder jegliche Personen im Global Executive Board oder der Geschäftsleitung.
Eine weitere Möglichkeit, um Fehlverhalten zu melden, ist unsere Speak-up Plattform. Mitarbeitende, welche von Fehlverhalten wissen oder ein solches vermuten, können dies über die Plattform melden und Partners Group wird alle gemeldeten Vorfälle untersuchen. Wird eine Meldung gemacht, initiiert die Speak-up Plattform eine individuelle Fallnummer und ein Passwort, welche eine sichere und anonyme Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden und den für die Prüfung des Falls Verantwortlichen gewährleisten.
Steuerstrategie
Entsprechend unserem Code of Conduct und unserer Charta, wollen wir gute Unternehmensbürgerinnen und -bürger sein und zahlen rechtzeitig den korrekten Betrag unserer Steuern. Wir verwalten und melden unsere Steuerangelegenheiten so, dass jegliche internationale Steuerrichtlinien und alle geltenden Steuergesetze und -verpflichtungen in allen Ländern, in welchen wir tätig sind, eingehalten werden.
Wir betreiben keine aggressive Steuerplanung oder künstliche Steuerarrangements. Wo wir - zum Schutz des Unternehmenswerts - Steuerangelegenheiten effizient verwalten, implementieren wir lediglich tragbare und nachhaltige Steuerposition basierend auf soliden wirtschaftlichen Aktivitäten und in Einklang mit dem Gesetz.
Datenschutz & Privatsphäre
Das Verwalten der Daten, welche wir von unserer Kundschaft, den Mitarbeitenden und unseren Geschäftspartnerinnen und -partnern aus der ganzen Welt erhalten, ist ein wichtiger Teil im Aufbau von guten und starken Beziehungen, welche für unseren Erfolg zentral sind. Unsere globalen Rahmenbedingungen für Datenschutz basieren auf international angesehenen Privatsphäre- und Datenschutzprinzipien und dienen uns als Anleitung für das Sammeln, Nutzen, Weitergeben, Freigeben, Offenlegen und Sichern von persönlichen Daten und fliessen auch in unsere Erwartungen an Dritte, welche Daten für uns verarbeiten. Die Rahmenbedingungen umfassen unter anderem Massnahmen zur Informationssicherheit, Schulungen und Bewusstseinsförderung sowie unternehmensrelevante Prozesse, welche von unserem Data Protection Officer und unseren spezialisierten Rechtsberatenden geleitet werden. Ausserdem sind wir uns der sich verändernden Gesetzen und Regulationen bewusst und aktualisieren unsere globalen Rahmenbedingungen für Datenschutz kontinuierlich.
Gegen Bestechung & Korruption
Partners Group hat einen Nulltoleranzansatz, wenn es zum Anbieten oder Erhalten von Bestechung in jeglicher Form kommt. Von allen Mitarbeitenden und Dienstleistern wird stets ein redliches, unbefangenes und ehrliches Verhalten erwartet.
Geschenke, Bewirtung, verkaufsfördernde und andere Geschäftsveranstaltungen müssen, wie in unserer Anti-Bribery and Gifts Directive festgehalten, offengelegt und durch unser Freigabetool genehmigt werden. In einer ersten Prüfung beurteilt eine nach unseren Richtlinien berechtigte Person basierend auf einer Sammlung von Regeln, ob die Geschenke akzeptiert oder Veranstaltungen besucht werden dürfen. In einem weiteren Schritt kommt es zu einer zweiten Beurteilung durch unser Compliance Team.
Geschenke, welche als Belohnung oder als Anreiz für bevorzugte Behandlung oder unerlaubtes oder unehrliches Verhalten an Partners Group Mitarbeitende oder unsere Dienstleister vergeben werden oder diese anderen solche anbieten, sind strengstens verboten. Ausserdem dürfen unsere Mitarbeitenden keinesfalls um Geschenke in jeglicher Form oder von jeglichem Wert bitten.
Partners Group verpflichtet sich ausserdem, jegliche politischen Beiträge sowie Spenden und Sponsoring zu wohltätigen Zwecken durch das Unternehmen transparent offenzulegen. Im Jahr 2019 stellte Partners Group CHF 30'000 (2018: CHF 23'000) zur Unterstützung von verschiedenen lokalen politischen Kampagnen und Kandidierenden in der Schweiz zur Verfügung. Ausserdem setzte Partners Group CHF 124'000 (2018: CHF 80'000) für verschiedene Industrieverbände ein, welche direkt oder indirekt mit der Privatmarktbranche in Verbindung stehen und unterstützte seine Mitarbeiterstiftung PG Impact (Verein) mit CHF 100'000 (2018: CHF 100'000) im Rahmen einer Spende für wohltätige Zwecke.
Anti-bribery and Gifts Directive
Gegen Geldwäsche
Partners Group hat eine Sammlung von soliden Anti-Money Laundering (AML) Verfahren, welche den Mitarbeitenden erlauben, sachkundig zu entscheiden, ob bei einer Transaktion mit einer Kundin oder einem Kunden Geldwäsche involviert sein könnte oder missbräuchliche oder illegale Aktivitäten finanziert werden.
Aufgrund der Art unserer Kundschaft sowie der Illiquidität und Dauer der meisten unserer Investitionen sind wir der Meinung, dass das Risiko von Geldwäsche in unseren Geschäften relativ tief ist. Dennoch sind wir wachsam und uns der Verpflichtungen und Herausforderungen in Bezug auf Geldwäsche bewusst. Wir haben ein robustes globales System implementiert, um sicher zu gehen, dass wir nicht als Mittel für Geldwäsche missbraucht werden.
Bei der Due-Diligence-Prüfung unserer Kundschaft und den Begünstigten verfügen wir über AML Kontrollen, um die Identität der Kundin oder des Kunden auszumachen und zu prüfen (z.B. sorgfältige Überprüfung; Verifizierung; Abgleiche mit Listen von verdächtigten Terroristen; Beurteilungen ob der investierte Betrag in Bezug auf die Quelle des Vermögen und die Geldmittel verhältnismässig ist). Im Prüfungsprozess wird ausserdem beurteilt, ob die Kundin oder der Kunde als tiefes, standard oder hohes Risiko klassifiziert werden muss. Wenn die Person, welche den Auftrag gibt oder diesen besitzt und davon profitiert, als politisch exponierte Person (PEP) identifiziert wird, muss sie stets als hohes Risiko klassifiziert werden. Wir überwachen und kontrollieren diese Aspekte während der ganzen Lebenszeit unserer Investitionen.
Zur Überwachung gehört ausserdem das Beobachten von Transaktionen unserer Kundschaft. Bei Geschäftstransaktionen, welche als hohes Risiko erachtet werden, werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt. Dazu zählen beispielsweise Transaktionen, welche nicht dem Muster von Aktivitäten einer bestimmten Kundin oder eines bestimmten Kunden entsprechen oder die Anfrage von Kundinnen und Kunden, Geld auf ein Bankkonto zu überweisen, welches nicht auf deren Namen lautet.
Um die Überwachung von AML Angelegenheiten sicher zu stellen, haben wir abhängig von der Niederlassung, in welcher die Due-Diligence-Prüfung der Kundschaft durchgeführt wird, AML Verantwortliche bestimmt. AML Prozesse können entweder im Unternehmen oder, wo angemessen, an regulierte Dienstleister für die entsprechende Rechtsprechung weitergegeben werden.
Prävention von Marktmissbrauch
Als an der Schweizer Börse SIX notiertes Unternehmen und Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, welche nach dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz investiert werden, unterliegt Partners Group und seine Mitarbeitenden strengen Marktverhaltensregeln, wie beispielsweise der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), und wird von verschiedenen Aufsichtsbehörden wie der FINMA, FCA, SEC, CSSF und GFSC überwacht. Partners Group erhält, bearbeitet und generiert regelmässig vertrauliche Informationen. Um die Regeln der Finanzaufsichtsbehörden zum Umgang mit vertraulichen Informationen sowie die vertraglichen Einschränkungen bezüglich des Zugangs zu diesen Informationen einzuhalten, potenzielle Interessenskonflikte effektiv zu vermeiden und bewährte Geschäftspraktiken zur Prävention von Marktmissbrauch und zur wirksamen Minderung des Reputationsrisikos anzuwenden, sind robuste Kontrollen rund um den Informationsfluss erforderlich. Marktmissbrauch kann auf verschiedene Weise erfolgen, beispielsweise durch Insiderhandel, unrechtmässige Offenlegung von Insiderinformationen, Marktmanipulation und Front-/Parallel-Running.
Partners Group ist sich bewusst, dass in seiner Branche Ruf und Vertrauen von grosser Wichtigkeit sind. Partners Group ist um die Erfüllung der höchsten Standards zur Vermeidung von Insiderhandel, Marktmanipulation, Front-/Parallel-Running sowie jeglichen Verdachts dessen im Unternehmen oder bei den Mitarbeitenden bemüht und verfolgt einen Nulltoleranzansatz. Aus diesem Grund wurde ein strenges Verfahren zum angemessenen Umgang mit diesen Angelegenheiten eingeführt. Alle Partners Group Mitarbeitenden sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ("PG Personen") müssen sich nach dem Grundsatz zur Prävention von Marktmissbrauch ihrer Verantwortung bei der Kontrolle des Flusses von vertraulichen Informationen bewusst sein. PG Personen im Allgemeinen, insbesondere aber Mitarbeitende der Investment- und Transaction Teams, sind einem sensiblen Umgang mit vertraulichen Informationen verpflichtet, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Privatmarktbranche erhalten.
Falls Mitarbeitende Bedenken oder Fragen in Bezug auf Insiderhandel, Marktmanipulation oder Front-/Parallel-Running haben, insbesondere dazu, ob eine spezifische Aktivität erlaubt ist oder nicht, wird empfohlen, sich beim Compliance Team des Unternehmens zu erkundigen. Hat eine PG Person den begründeten Verdacht hat, dass eine andere PG-Person Transaktionen im Namen der Partners Group ausgeführt hat, welche Insiderhandel, Marktmanipulation oder Front-/Parallel-Running beinhalten, soll unverzüglich das Compliance Team des Unternehmens in Einklang mit Partners Groups Speak-Up Richtlinie informiert werden. Falls solche Transaktionen erhebliche Auswirkungen auf die Risiken für Partners Group oder den Finanzsektor insgesamt haben können, wird das Corporate Legal Team des Unternehmens diese der FINMA melden. Darüber hinaus wird das Corporate Legal Team des Unternehmens weitere Schritte einleiten, die gemäss den geltenden Gesetzen und Regulierungen erforderlich sind.
Gegen jede PG Person, welcher Missbrauch von Insiderinformationen, Marktmanipulation oder Front-/Parallel-Running nachgewiesen werden kann, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, welches die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedeuten kann. PG Personen sind sich bewusst, dass solch unerlaubtes Handeln auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen kann.
Beschwerden der Kundinnen und Kunden
Wir legen grossen Wert darauf unserer Kundschaft Dienstleistungen von höchstem Niveau zu bieten. Jedoch sind wir uns bewusst, dass es zu Situationen kommen kann, in welchen die Erwartungen unserer Kundschaft unter Umständen nicht erfüllt werden. Wir verstehen die Wichtigkeit von Beschwerden und sehen diese als Möglichkeit, zu lernen und unsere Kontrollen zu verbessern, sowie als Chance, die Angelegenheit für unsere Kundschaft zu regeln.
Unsere Client Complaints Policy erläutert die Wege, über welche unsere Kundschaft Beschwerden äussern kann und wie diese bearbeitet und behoben werden.
UK Erläuterungen zur modernen Sklaverei
In unserem regulierten Investment Management Geschäft ist das Risiko von Sklaverei und Menschenhandel per Definition sehr tief. Wir können nur Personen mit einer angemessenen Ausbildung, Erfahrung und ohne Vorstrafen einstellen. Aus diesem Grund stehen wir bei der Anwerbung von Fachkräften in Konkurrenz mit anderen Dienstleistungsgesellschaften und bieten unseren Mitarbeitenden ein anspruchsvolles und bereicherndes Arbeitsumfeld.
Auch in unserer Versorgungskette ist das Risiko von Sklaverei und Menschenhandel sehr begrenzt, da unsere Dienstleister bekannte, namhafte, professionelle und/oder regulierte Dienstleister sind.
Wir bemühen uns, Sklaverei und Menschenhandel in unseren Geschäften und Versorgungsketten durch folgende Massnahmen zu verhindern:
- regelmässige Überprüfung und Anpassung unserer Unternehmensrichtlinien, um das Bewusstsein und unsere Bemühungen zur Verhinderung von Sklaverei und Menschenhandel hervorzuheben;
- ausnahmslose Prüfung aller zukünftigen Mitarbeitenden auf ihre Identität, Referenzen, Qualifikationen und Vorstrafen;
- Schulung der an der Einstellung von neuen Mitarbeitenden beteiligten Personen;
- Bezug von Leistungen ausschliesslich von bekannten, namhaften, professionellen und/oder regulierten Dienstleistern und Anbietern;
- Verwendung von angemessener Vertragssprache in unseren Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen;
- regelmässige Prüfung unserer Versorgungs- und Servicebeschaffungsprozesse durch Stichproben von unserer internen Revisionsstelle
Verantwortungsvolles Investieren
Wir verpflichten uns, das Vermögen unserer Kundschaft verantwortungsvoll zu investieren, indem wir nebst wirtschaftlichen und finanziellen Faktoren, auch solche im Hinblick auf Umweltschutz, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Faktoren) in den Due-Diligence-Prozess unserer Investitionen integrieren. Wir sind der Meinung, dass dies ein Grundsatz unserer Fürsorgepflicht darstellt, nämlich dem Handeln im besten Interesse unserer Kundschaft und deren Begünstigten. Als Manager von Privatmarktanlagen integrieren wir ESG-Faktoren über den gesamten Investitionsprozess hinweg für sämtliche Investitionsinstrumente (Direkt-, Sekundärmarkt- und integrierte Investitionen) in sämtlichen Anlageklassen (Private Equity, Private Debt, Private Infrastructure und Private Real Estate). Um eine systematische Integration von ESG-Faktoren zu gewährleisten, haben wir eine Responsible Investment Policy entwickelt, welche jährlich überprüft und aktualisiert wird.
Diversität und Vermeidung von Belästigung und Diskriminierung
Partners Group verpflichtet sich dazu, Diversität von Perspektiven, Kompetenzen und Hintergründen zu fördern, weil wir der Meinung sind, dass uns dies besser macht in dem was wir tun. Diversität verbessert unsere Fähigkeiten und unsere Effektivität sowie Effizienz in sämtlichen Geschäftsbereichen, was sich deutlich in den für unser Unternehmen geltenden Richtlinien und Verfahren widerspiegeln soll. Wir sind stolz auf unser professionelles sowie angenehmes Arbeitsumfeld und werden alle notwendigen Schritte unternehmen, damit weder Belästigungen noch Diskriminierungen gemäss den rechtlich geschützten Merkmalen stattfinden.
In unserer Policy über Prävention von Belästigung, Diskriminierung und Vergeltung werden unsere Erwartungen in Bezug auf Respekt, Höflichkeit und Professionalität der Mitarbeitenden hervorgehoben. Alle Mitarbeitende, mit denen Partners Group ein Arbeitsverhältnis hat, müssen diese Richtlinien durchlesen, verstehen und sich entsprechend verhalten.
Policy on the Prevention of Harassment, Discrimination and Retaliation